Das allgemeine Zivilrecht regelt vorrangig die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Dazu gehört neben der Geltendmachung auch die Abwehr von derartigen Ansprüchen.
Zu diesem Rechtsgebiet gehören die allgemeinen Regelungen des täglichen Lebens mit Bezugnahme zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Erstellung und Überprüfung von Verträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Gültigkeit, Kündbarkeit bzw. Widerrufs- oder Rücktrittsmöglichkeit von Verträgen oder Vertragsbestandteilen, sowie die dazugehörigen Neben- und Spezialgesetzlichen Regelungen.
Gleichsam zählt hierunter das Kauf- und Werkvertragsrecht, namentlich die Überprüfung und Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus Garantie oder Gewährleistung (Nacherfüllung, Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt).
Das allgemeine Zivilrecht beschäftigt sich aber auch mit Ansprüchen aus Eigentum, Besitz, Vertretung, Duldung, deliktischen Handlungen, etc.