Im Rahmen des Handels- und Gesellschaftsrechts wird vorwiegend das Recht der Kaufleute untereinander, aber auch teilweise in Verbindung mit diesen zusammengefasst. Dabei gilt es vor allem den Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs Rechnung tragen und die teilweise besonderen Bedürfnisse der kaufmännischen Rechtsbeziehungen erfüllen zu können, namentlich durch
§ rasche und unverzügliche Abwicklung (z.B. § 377 HGB, unverzügliche Mängelrüge)
§ Beachtung besonderer Gebräuche und Gepflogenheiten (§§ 346, 347 HGB)
§ Publizität, Rechtsklarheit und Schaffung eines erhöhten Vertrauensschutzes (§§ 5, 15, 366 HGB)
§ der Selbstverantwortung des Handelnden (§§ 347 ff. HGB), aber auch durch
§ Professionalität und Entgeltlichkeit im kaufmännischen Rechtsverkehr (z.B. §§ 353 f. HGB).
Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) behalten dabei grundsätzlich ihre Wirksamkeit, werden durch besondere Gesetze und Vorschriften teilweise ergänzt (insbesondere im Rahmen der Mängelgewährleistung, §§ 377 HGB, 434 ff. BGB) oder aber durch Sondernormen ggf. ersetzt (z.B. § 350 HGB anstelle der Formvorschrift §§ 766, 780, 781 BGB).
Dabei geht es insbesondere um die Bereiche:
- der Gründung und Firmierung bzw. Art eines Unternehmens, nebst Zweigniederlassung
- der Vertretung des Kaufmannes, u.a. um Voraussetzungen für das Entstehen, den Rechtsschein und das Erlöschen von Prokura und Handlungsvollmacht
- der Tätigkeit selbständiger Hilfspersonen, wie Handelsvertreter oder Handelsmakler
- der Publizität des Handelsregisters und besonderer Rechtsscheinstatbestände
- Vorliegen besonderer Handelsgeschäfte, z.B. Handelskauf, Kommissionsgeschäft, etc.
Das Gesellschaftsrecht unterteilt sich in das Recht der Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, etc.) und Körperschaften (z.B. Verein, GmbH, Ltd., AG, KGaA, etc.), die mit Ausnahme des nicht rechtsfähigen Vereins juristische Personen sind. Insbesondere für die juristischen Personen hat der Gesetzgeber teilweise eigene Gesetze geschaffen, z.B. das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz oder das Genossenschaftsgesetz.
Dabei geht es insbesondere um die Bereiche:
- der Entstehung und Beendigung von Personengesellschaften
- das Außen- und Innenverhältnis, z.B. der Haftung, der Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, Veränderungen durch Eintritt, Ausscheiden oder Gesellschafterwechsel
- der Gründung und Auflösung der verschiedenen juristischen Personen, insbesondere der Aufbringung des Stammkapitals, der Organe, sowie deren Haftung, etc., sowie
- der Besonderheiten bei den jeweiligen Gesellschaften