Im Rahmen des Forderungseinzugs geht es vorrangig um die Geltendmachung von – meist – Zahlungsansprüchen gegen den Verpflichteten, sowie um deren Durchsetzbarkeit im gerichtlichen Verfahren (Mahnbescheidsantrag, Klageeinreichung, etc.) zur Erlangung eines Titels, um im Anschluss daran diesen Titel im Wege der Zwangsvollstreckung auch durchzusetzen.
Das Forderungsmanagement beschäftigt sich u.a. mit der Abwehr von nicht durchsetzbaren Ansprüchen, mit der Gläubigerkorrespondenz zur Verteilung der Einnahmen bei Mangelfällen, z.B. durch Zahlungsvereinbarungen oder Zahlungserleichterungen, sowie mit der Abwehr bzw. Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder deren Folgen.
In den vorgenannten Bereichen geht es insbesondere um Folgendes:
- In welchen Fällen kommt ein Mahnbescheidsantrag in Betracht? Ist dieser sinnvoll?
- Wie wird ein Mahnbescheid beantragt?
- Was passiert bei Leistungen Zug-um-Zug? Wie erfolgt dessen Durchsetzbarkeit?
- Welche Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung stehen im Allgemeinen zur Verfügung?
- Was ist eine EV? Wann kann sie beantragt oder wiederholt werden?
- Wer trägt die Kosten bei der Zwangsvollstreckung?
- Wie lang ist die Verjährungsfrist von Titeln? Beginn, Ende, Unterbrechung der Frist?
- Welcher Verjährungsfrist unterfallen regelmäßig wiederkehrende Leistungen, z.B. nicht titulierte Zinsen?
- Wie erfolgt der Abschluss einer Zahlungsvereinbarung?
- Wann und warum kann diese ratsam sein?
- Was ist bei verschiedenen Vollstreckungsmaßnahmen zu beachten?
- Was ist ein Pfändungsfreibetrag und wie hoch ist dieser?
- Welchen Einfluss hat das Vorliegen von Unterhaltsschuldnern bei Vollstreckungsmaßnahmen?
- Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?